Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1975 in Kraft.
Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Für den Innenminister Der Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr
Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Für den Innenminister Der Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr