Jurafuchs

§ 114

Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-W
Stand 2015-12-08
Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1975 in Kraft.

Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Für den Innenminister Der Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →