Ergänzend zu den im Vordergrund stehenden Rechnungsprüfungen kann der Rechnungshof im Rahmen von überörtlichen Prüfungen auch Kassenprüfungen durchführen.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 3 Überörtliche Rechnungsprüfung§ 4a Vergleichende Prüfung →