Jurafuchs

§ 19

SächsSchulG
Ethik
Religionsunterricht, Ethik
Stand 2024-08-17
(1)
Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, besuchen den Unterricht in dem Fach Ethik.
(2)
Im Fach Ethik werden den Schülern religionskundliches Wissen, Verständnis für gesellschaftliche Wertvorstellungen und Normen, Zugang zu philosophischen und religiösen Fragen sowie Fragen der globalen Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit vermittelt.

Meine Notizen

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