Ausländerinnen und Ausländer haben dieselben Ansprüche wie Deutsche.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →Speichern← § 6 Anspruch auf Leistungen für Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende§ 8 Konkurrenz von Ansprüchen →