Jurafuchs
§ 74

§ 74

SGB 14
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
Umfang der Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
Stand 2026-05-06
Geschädigte erhalten bei schädigungsbedingter Pflegebedürftigkeit im Sinne des Abschnitts 1 1. Leistungen bei Pflegebedürftigkeit entsprechend dem Vierten Kapitel des Elften Buches, 2. ergänzende Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nach § 75, 3. Leistungen bei Pflegebedürftigkeit im Arbeitgebermodell nach § 76.

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