(1)
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2)
Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten nach Absatz 1 tritt die Thüringer Bauordnung vom 13. März 2014 (GVBl. S. 49), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Juli 2022 (GVBl. S. 321), außer Kraft.
(3)
Die durch das Erste Thüringer Entlastungsgesetz vom 6. Juli 2026 (GVBl. S. 150) in Kraft getretenen Änderungen dieses Gesetzes sind von dem für Bauen zuständigen Ministerium bis spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten der Änderungen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen; dem Landtag ist spätestens sechs Monate nach Beginn des Evaluierungsverfahrens ein schriftlicher Bericht mit den Evaluierungsergebnissen sowie Handlungsempfehlungen vorzulegen.