Jurafuchs

§ 51

ThürBO
Wohnungen
Nutzungsbedingte Anforderungen
Stand 2024-07-02
(1)
Fensterlose Küchen und Kochnischen sind zulässig, wenn eine wirksame Lüftung gewährleistet ist.
(2)
Für Wohngebäude der Gebäudeklassen 3 bis 5 sind
1.
barrierefrei zugängliche Abstellräume für Kinderwagen und Mobilitätshilfsmittel,
2.
leicht erreichbare Abstellräume für Fahrräder und
3.
für jede Wohnung ein Abstellraum

herzustellen; die Abstellräume müssen ausreichend groß sein. Satz 1 gilt nicht, wenn aus einem Gebäude der Gebäudeklasse 1 oder 2 durch Teilung von Wohnungen, durch Aufstocken des Gebäudes oder durch Ausbau des Dachraums ein Gebäude der Gebäudeklassen 3, 4 oder 5 entsteht.

(3)
In jeder Wohnung muss ein Bad mit Badewanne oder Dusche und eine Toilette vorhanden sein.
(4)
Zum Schutz von Leben und Gesundheit müssen in Wohnungen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen geeigneten Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

Meine Notizen

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