Marktüberwachungsbehörden nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 sind
1. die obere Bauaufsichtsbehörde als obere Marktüberwachungsbehörde,
2. die oberste Bauaufsichtsbehörde als oberste Marktüberwachungsbehörde und
3. das Deutsche Institut für Bautechnik als gemeinsame Marktüberwachungsbehörde.
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