Jurafuchs
§ 91

§ 91

ThürBO
Aufbau der Marktüberwachungsbehörden
Sechster Teil Marktüberwachung nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011
Stand 2024-07-02
Marktüberwachungsbehörden nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 sind 1. die obere Bauaufsichtsbehörde als obere Marktüberwachungsbehörde, 2. die oberste Bauaufsichtsbehörde als oberste Marktüberwachungsbehörde und 3. das Deutsche Institut für Bautechnik als gemeinsame Marktüberwachungsbehörde.

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