Für die in Anlage 1 Nummer 18.5, 18.7 und 18.8 aufgeführten Industriezonen und Städtebauprojekte gelten die §§ 10 bis 12 nicht.
§ 13
UVPGAusnahme von der UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben
Voraussetzungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung
Stand 2026-05-06