Eine Strategische Umweltprüfung ist durchzuführen bei Plänen und Programmen, die einer Verträglichkeitsprüfung nach § 36 Satz 1 Nummer 2 des Bundesnaturschutzgesetzes unterliegen.
§ 36
UVPGSUP-Pflicht aufgrund einer Verträglichkeitsprüfung
Voraussetzungen für eine Strategische Umweltprüfung
Stand 2026-05-06