Jurafuchs

§ 3

UVPG
Grundsätze für Umweltprüfungen
Allgemeine Vorschriften für die Umweltprüfungen
Stand 2026-05-06
Umweltprüfungen umfassen die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der erheblichen Auswirkungen eines Vorhabens oder eines Plans oder Programms auf die Schutzgüter. Sie dienen einer wirksamen Umweltvorsorge nach Maßgabe der geltenden Gesetze und werden nach einheitlichen Grundsätzen sowie unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.

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