Jurafuchs

§ 49

UVPG
Umweltverträglichkeitsprüfung bei Vorhaben mit Raumverträglichkeitsprüfung
Besondere Verfahrensvorschriften für bestimmte Umweltprüfungen
Stand 2026-05-06
In der Raumverträglichkeitsprüfung erfolgt die Prüfung der Umweltauswirkungen nur nach Maßgabe des Raumordnungsgesetzes. Die Umweltverträglichkeitsprüfung im nachfolgenden behördlichen Verfahren, das der Zulassungsentscheidung dient, umfasst eine vertiefte Prüfung der in der Raumverträglichkeitsprüfung nur überschlägig geprüften Umweltauswirkungen.

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