Jurafuchs

Art. 54

VfGHG
Inhalt der Entscheidung
Verfassungsbeschwerden (Art. 2 Nr. 6)
Stand 1990-05-10
Wird einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, so ist in der Entscheidung festzustellen, welche Verfassungsbestimmung verletzt wurde und durch welche gerichtliche oder behördliche Handlung oder Unterlassung die Verletzung erfolgt ist. Der Verfassungsgerichtshof bestimmt, in welcher Weise der Beschwerde abzuhelfen ist.

Meine Notizen

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