(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1978 in Kraft. (2) Art. 101 tritt mit Ablauf des 25. Mai 2028 außer Kraft.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →Speichern← Art. 101 Übergangsbestimmungen