Neben den in § 55 Abs. 2 WHG genannten Möglichkeiten zur Beseitigung von Niederschlagswasser ist auch die nachhaltige Verwertung von Niederschlagswasser als Brauchwasser zulässig, sofern wasserwirtschaftliche und gesundheitliche Belange nicht entgegenstehen.
Art. 34a
BayWGNutzung von Niederschlagswasser (Zu
Abwasserbeseitigung
Stand 2010-02-25