Gewässerschutzbeauftragte für Abwassereinleitungen von Gebietskörperschaften, aus Gebietskörperschaften gebildeten Zusammenschlüssen oder öffentlich-rechtlichen Wasserverbänden sind die für die Abwasseranlagen zuständigen Betriebsleiter oder sonstige Beauftragte.
Art. 38
BayWGGewässerschutzbeauftragte bei Körperschaften (Abweichend von
Gewässerschutzbeauftragte
Stand 2010-02-25