Für die Anfechtung von Entscheidungen des Oberlandesgerichts gelten die Vorschriften des Bundesdisziplinargesetzes in der am 31. März 2024 geltenden Fassung über die Anfechtung von Entscheidungen des Verwaltungsgerichts entsprechend.
Meine Notizen
Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →