Das Präsidium hat der Generalversammlung über alle wichtigen Angelegenheiten zu berichten.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →Speichern← § 86 Zusammensetzung und Beschlussfassung der Generalversammlung§ 88 Status der Mitglieder →