Jurafuchs
§ 112g

§ 112g

BRAO
Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren
Gerichtliches Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen
Stand 2026-05-06
Auf den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren sind die Vorschriften des Siebzehnten Titels des Gerichtsverfassungsgesetzes anzuwenden. Die Vorschriften dieses Gesetzes, die die Besetzung des Senats für Anwaltssachen bei dem Bundesgerichtshof regeln, sind nicht anzuwenden.

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