Jurafuchs
§ 176

§ 176

BRAO
Stellung der Bundesrechtsanwaltskammer
Allgemeines
Stand 2026-05-06
(1) Die Bundesrechtsanwaltskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. (2) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz führt die Staatsaufsicht über die Bundesrechtsanwaltskammer. Die Aufsicht beschränkt sich darauf, daß Gesetz und Satzung beachtet, insbesondere die der Bundesrechtsanwaltskammer übertragenen Aufgaben erfüllt werden.

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