Die Betreiberin oder der Betreiber einer Spielhalle stellt durch eine Kontrolle des amtlichen Ausweises oder eine vergleichbare Identitätskontrolle vor Gewährung des Zutritts sicher, dass Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben keinen Zutritt haben.
§ 3
BremSpielhGÜberprüfung des Mindestalters zum Betreten einer Spielhalle
Stand 2025-07-02