Der Minister des Innern kann durch Rechtsverordnung bestimmen, dass Vorgesetzte der Polizeivollzugsbeamten als Dienstvorgesetzte im Sinne dieses Gesetzes gelten.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 82 Begnadigung§ 84 Zulässige Disziplinarmaßnahmen →