Das Land kann nach Maßgabe des Landeshaushalts modellhaft oder für einen begrenzten Zeitraum familienpolitische und seniorenpolitische Projekte fördern, auch wenn diese nicht im Landesfamilienförderplan nach § 5 enthalten sind.
§ 10
ThürFamFöSiGFörderung von Modellprojekten und zeitlich begrenzten Vorhaben
Stand 2018-12-18