Familie im Sinne dieses Gesetzes ist eine auf Dauer angelegte und verbindliche Gemeinschaft, in der Menschen auch generationenübergreifend Verantwortung füreinander übernehmen.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 1 Zweck des Gesetzes§ 3 Förderung der „Thüringer Stiftung HandinHand - Hilfe für Kinder, Schwangere und Familien in Not“ →