(1)Diese Verordnung tritt am 10. Mai 1971 in Kraft.(2)Gleichzeitig tritt die Verordnung über den Betrieb von Gaststätten vom 25. Oktober 1957 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts I 7103-b) in der geltenden Fassung außer Kraft.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 11 Ordnungswidrigkeiten