(1)
Geodaten sind Daten mit direktem oder indirektem Raumbezug.
(2)
1Netzdienste sind computernetzwerkgestützte Anwendungen zur Kommunikation, Transaktion und Interaktion. 2Geodatendienste sind Netzdienste, die die Nutzung von Informationen aus Geodatenbeständen ermöglichen.(2) Netzdienste sind computernetzwerkgestützte Anwendungen zur Kommunikation, Transaktion und Interaktion. Geodatendienste sind Netzdienste, die die Nutzung von Informationen aus Geodatenbeständen ermöglichen.
(3)
Metadaten sind Daten über Geodaten und Geodatendienste, die deren Inhalte und Eigenschaften beschreiben und es ermöglichen, die Geodaten und Geodatendienste zu ermitteln, in Verzeichnisse aufzunehmen und zu nutzen.
(4)
Interoperabilität ist die Fähigkeit zur Kombination und Interaktion verschiedener Systeme, Techniken oder Daten unter Einhaltung gemeinsamer Standards.
(5)
Eine Geodateninfrastruktur ist die Gesamtheit aller
1.
Geodaten, Metadaten und Netzdienste, insbesondere Geodatendienste, und Netztechnologien,
2.
Vereinbarungen über deren gemeinsame Nutzung, den Zugang und die Verwendung sowie
3.
Koordinierungs- sowie Überwachungsmechanismen, -prozesse und -verfahren
mit dem Ziel, verteilt liegende Geodaten interoperabel verfügbar zu machen.
(6)
Ein Geoportal ist eine Kommunikations-, Transaktions- und Interaktionsplattform, die den Zugang zu den Geodaten, Geodatendiensten und Metadaten sowie weiteren Netzdiensten ermöglicht.
(7)
Die Geodatendienste im Sinne von Absatz 2 Satz 2 sind
1.
der Suchdienst, der es ermöglicht, auf der Grundlage des Inhalts entsprechender Metadaten nach Geodaten und Geodatendiensten zu suchen und den Inhalt der Metadaten anzuzeigen,
2.
Darstellungsdienste, die es zumindest ermöglichen, Geodaten anzuzeigen, in ihnen zu navigieren, sie zu vergrößern und zu verkleinern, zu verschieben, Daten zu überlagern sowie Informationen aus Legenden und sonstige relevante Inhalte von Metadaten anzuzeigen,
3.
Downloaddienste, die das Herunterladen von und, wenn durchführbar, einen direkten Zugriff auf Replikationen von Geodaten ermöglichen,
4.
Transformationsdienste zur Umwandlung von Geodaten, um Interoperabilität zu erreichen, sowie
5.
Dienste zum Aufrufen von Geodatendiensten, die es erlauben, Anforderungen an Geodaten zu bestimmen und verschiedene Geodatendienste miteinander zu verbinden.