1Die Staatsregierung legt dem Landtag einmal in jeder Legislaturperiode einen Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen vor. 2Neben der Bestandsaufnahme und Analyse soll der Bericht Vorschläge zur Verwirklichung der in § 1 Absatz 1 genannten Ziele enthalten. 3Der Bericht soll darüber hinaus den Stand der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen widerspiegeln. 4Der Bericht soll zudem eine begründete Empfehlung enthalten, ob der in § 10 Absatz 2 Satz 1 genannte Betrag erhöht werden soll. Die Staatsregierung legt dem Landtag einmal in jeder Legislaturperiode einen Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen vor. Neben der Bestandsaufnahme und Analyse soll der Bericht Vorschläge zur Verwirklichung der in § 1 Absatz 1 genannten Ziele enthalten. Der Bericht soll darüber hinaus den Stand der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen widerspiegeln. Der Bericht soll zudem eine begründete Empfehlung enthalten, ob der in § 10 Absatz 2 Satz 1 genannte Betrag erhöht werden soll.
§ 15
SächsInklusGBericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen
Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen
Stand 2019-07-02