Vorschriften des Lebensmittelrechts, Tiergesundheitsrechts und Tierschutzrechts bleiben unberührt.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 70 Ermächtigungen§ 72 Übergangs- und Schlussbestimmungen →