Jurafuchs

§ 13

ThürLMÜbG
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand 2009-07-08
(1)
Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tage nach der Verkündung in Kraft. Es treten
1.
§ 6 Abs. 2 Satz 1 mit Inkrafttreten des Thüringer ES-Errichtungsgesetzes und
2.
§ 6 Abs. 2 Satz 2 hinsichtlich des § 71 e ThürVwVfG und des § 42 a ThürVwVfG am 28. Dezember 2009, im Übrigen mit Inkrafttreten des Thüringer ES-Errichtungsgesetzes

in Kraft.

(2)
Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten nach Absatz 1 Satz 1 treten
1.
das Thüringer Ausführungsgesetz zum Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz sowie zur Weinüberwachung in der Fassung vom 10. April 2002 (GVBI. S. 171) und
2.
das Thüringer Ausführungsgesetz zum Fleischhygienegesetz und Geflügelfleischhygienegesetz vom 4. März 2000 (GVBI. S. 29), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. Februar 2001 (GVBI. S. 9),

außer Kraft.

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