Die Wahlleitung fordert nach der Bestimmung des Tages der Wahl so früh wie möglich durch öffentliche Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf.
§ 14
LKWG M-VAufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Vorbereitung der Wahl
Stand 2010-12-16