§ 66 Absatz 1 Satz 2 und 3 tritt zu dem in § 21 Absatz 3 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes bezeichneten Zeitpunkt außer Kraft. Das Außerkrafttreten des § 66 Absatz 1 Satz 2 und 3 wird im Gesetzblatt des Landes Mecklenburg-Vorpommern bekannt gemacht.
§ 73
LKWG M-VAußerkrafttreten des § 66 Absatz 1 Satz 2 und 3
Teil 4 Schlussbestimmungen
Stand 2010-12-16