Oberste Landesplanungsbehörde ist das für Raumordnung und Landesplanung zuständige Ministerium. Der obersten Landesplanungsbehörde werden Ämter für Raumordnung und Landesplanung nachgeordnet (untere Landesplanungsbehörden).
§ 10
LPlGLandesplanungsbehörden
Organisation der Raumordnung und Landesplanung auf Landesebene
Stand 1998-05-05