Die Verbandssatzung, ihre Änderung und Aufhebung muß mit der Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Mitglieder der Verbandsversammlung beschlossen werden. In der Verbandssatzung wird auch der Schlüssel festgelegt, nach dem der regionale Planungsverband zur Wahrnehmung seiner über § 9 Abs. 1 hinausgehenden Aufgaben von seinen Mitgliedern Sonderumlagen erheben kann.
§ 13
LPlGVerbandssatzung
Organisation der Raumordnung und Landesplanung auf Regionsebene
Stand 1998-05-05