Die von der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten in elektronischer Form oder schriftlich ausgefertigten Landesgesetze werden im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz (Gesetz- und Verordnungsblatt) verkündet.
§ 1
LVkGVerkündung von Landesgesetzen
Stand 2026-02-11