Die Verkündung von Landesgesetzen und Landesverordnungen erfolgt jeweils durch die Ausgabe einer Nummer des Gesetz- und Verordnungsblatts in elektronischer Form, welche das Datum ihrer Ausgabe trägt. Entsprechendes gilt für amtliche Bekanntmachungen.
§ 4
LVkGVerkündung und amtliche Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt
Stand 2026-02-11