Jurafuchs

§ 8

LWaldG
Forstliche Rahmenplanung
Abschnitt II Forstliche Rahmenplanung, Sicherung der Funktionen des Waldes
Stand 2011-07-27
Die forstliche Rahmenplanung ist darauf gerichtet, die Funktionen des Waldes nach § 1 Absatz 2 zu sichern. Die Erfordernisse und Maßnahmen der forstlichen Rahmenplanung werden nach Maßgabe der landesplanungsrechtlichen Vorschriften in die Programme oder Pläne nach § 4 des Landesplanungsgesetzes aufgenommen.

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