Die Landesregierung bestimmt den Tag der Hauptwahl (Wahltag). Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport gibt ihn im Amtsblatt des Saarlandes bekannt.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 1 Zusammensetzung des Landtags und Wahlrechtsgrundsätze§ 3 Einteilung des Wahlgebiets →