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Jurafuchs

§ 7

MARKENG
Inhaberschaft
Stand 2026-03-04
Inhaber von eingetragenen und angemeldeten Marken können sein: 1.natürliche Personen, 2.juristische Personen oder 3.Personengesellschaften, sofern sie mit der Fähigkeit ausgestattet sind, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

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