Die Sprache vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und vor dem Bundespatentgericht ist deutsch. Im übrigen finden die Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes über die Gerichtssprache Anwendung.
§ 93
MarkenGAmtssprache und Gerichtssprache
Gemeinsame Vorschriften
Stand 2026-05-06