Jurafuchs

§ 24

NJAG
In-Kraft-Treten *
Ergänzende Vorschriften, Schlussvorschriften
Stand 2026-04-28
(1)
Dieses Gesetz tritt am 1. November 1993 in Kraft.
(2)
Abweichend von Absatz 1 tritt § 21 am Tage nach der Verkündung in Kraft.

* Diese Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten des Gesetzes in seiner ursprünglichen Fassung vom 22. Oktober 1993 (Nds. GVBl. S. 449). Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den in der vorangestellten Bekanntmachung näher bezeichneten Gesetzen.

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