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Jurafuchs

§ 45

OWIG
Zuständigkeit des Gerichts
Stand 2026-01-05
Verfolgt die Staatsanwaltschaft die Ordnungswidrigkeit mit einer zusammenhängenden Straftat, so ist für die Ahndung der Ordnungswidrigkeit das Gericht zuständig, das für die Strafsache zuständig ist.

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