Auf die Beschlagnahme einzelner Stücke eines Druckwerks zur Sicherung des Beweises sind die §§ 13 bis 18 nicht anzuwenden.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 18 Vorläufige Sicherstellung§ 20 Strafrechtliche Verantwortung →