(1)Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.(2)Gleichzeitig treten außer KraftBremen, den 16. März 1965Der SenatMeine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 25 Geltung für den Rundfunk