Jurafuchs
§ 6

§ 6

SGastG
Ausschank alkoholfreier Getränke
Erster Teil Gaststättengewerbe
Stand 2011-04-13
Beim Ausschank alkoholischer Getränke sind auf Verlangen auch alkoholfreie Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle zu verabreichen. Davon ist mindestens ein alkoholfreies Getränk nicht teurer zu verabreichen als das billigste alkoholische Getränk. Der Preisvergleich erfolgt hierbei auch auf der Grundlage des hochgerechneten Preises für einen Liter der betreffenden Getränke. Die zuständige Behörde kann auf Antrag für den Ausschank aus Automaten Ausnahmen zulassen.

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