Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1962 in Kraft.
Hinweis: (Artikel 5 des Gesetzes zur Modernisierung des Verwaltungsverfahrensgesetzes und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften vom 20. Mai 2014 ( GV. NRW. S. 294 ))
Inkrafttreten
(1)
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2)
Vor dem Inkrafttreten begonnene Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren sind nach den Vorschriften dieses Gesetzes zu Ende zu führen. Einer Nachholung von Verfahrenshandlungen, deren Erforderlichkeit sich erstmals aus den Vorschriften dieses Gesetzes ergibt, bedarf es nicht.