Jurafuchs

§ 71

Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westf
Inkrafttreten
Stand 2021-12-17
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1962 in Kraft.

Hinweis: (Artikel 5 des Gesetzes zur Modernisierung des Verwaltungsverfahrensgesetzes und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften vom 20. Mai 2014 ( GV. NRW. S. 294 ))

Inkrafttreten

(1)
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2)
Vor dem Inkrafttreten begonnene Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren sind nach den Vorschriften dieses Gesetzes zu Ende zu führen. Einer Nachholung von Verfahrenshandlungen, deren Erforderlichkeit sich erstmals aus den Vorschriften dieses Gesetzes ergibt, bedarf es nicht.

Meine Notizen

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