Jurafuchs

§ 15

LUKG
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Landesumzugskostengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Juli 1993 ( GV. NRW. S. 464 ), das zuletzt durch Artikel 59 des Gesetzes vom 1. Februar 2022 ( GV. NRW. S. 122 ) geändert worden ist, außer Kraft.

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