Sind für den umzugsbedingten vorübergehenden Unterhalt zweier Wohnungen tatsächliche Aufwendungen entstanden, werden diese für bis zu zwei Kalendermonate als Pauschale erstattet. Die pauschale Erstattung beträgt monatlich bei einer Wohnfläche der neuen Wohnung
1.
bis zu 50 Quadratmetern 500 Euro,
2.
von mehr als 50 Quadratmetern bis zu 80 Quadratmetern 800 Euro,
3.
von mehr als 80 Quadratmetern bis zu 110 Quadratmetern 1 100 Euro und
4.
von mehr als 110 Quadratmetern 1 250 Euro.
Die für die Abrechnung zuständige Stelle kann bis zur abschließenden Bearbeitung, längstens sechs Monate nach Antragstellung, die Vorlage der maßgeblichen Belege für den Unterhalt der Wohnungen verlangen.