Jurafuchs

§ 6

LUKG
Beförderungsaufwendungen
(1)
Aufwendungen für das Befördern des Umzugsgutes von der bisherigen zur neuen Wohnung werden als Pauschale erstattet. Die pauschale Erstattung beträgt
1.
bei einem Einpersonenhaushalt und einer Wohnfläche der neuen Wohnung bis zu 50 Quadratmetern 1 000 Euro,
2.
bei einem Zweipersonenhaushalt oder einer Wohnfläche der neuen Wohnung bis zu 80 Quadratmetern 1 500 Euro,
3.
bei einem Dreipersonenhaushalt oder einer Wohnfläche der neuen Wohnung bis zu 110 Quadratmetern 2 500 Euro und
4.
bei einem Vier- oder Mehrpersonenhaushalt oder einer Wohnfläche der neuen Wohnung von mehr als 110 Quadratmetern 4 000 Euro.

Das für die Berechtigten günstigere Kriterium ist ausschlaggebend.

(2)
Die Pauschale nach Absatz 1 erhöht sich
1.
bei einer Entfernung von der bisherigen zur neuen Wohnung von mehr als 250 Kilometern um 250 Euro und
2.
bei einer Entfernung von der bisherigen zur neuen Wohnung von mehr als 400 Kilometern um 500 Euro.

Meine Notizen

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