Die Sparkasse erläßt ein Aufgebot und ordnet, wenn die Urkunde abhanden gekommen ist, die Sperre des Guthabens an.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← Art. 34 Inhalt des Antrags, GlaubhaftmachungArt. 36 Inhalt des Aufgebots, Anmeldungsfrist →