(1) Dieses Gesetz ist dringlich. Es tritt am 14. Februar 1952 in Kraft.Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 16.2.1952 (GVBl. S. 39). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.
(2) Art. 106a Satz 3 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2032 außer Kraft.
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